Anzeige – Was bietet uns das ElterngeldPlus?

Hallo Ihr Lieben,

wünschen wir uns nicht alle, mehr Zeit mit unseren Kindern verbringen und dies gleichzeitig mit unserem Beruf vereinbaren zu können? Und gilt dies nicht auch im gleichen Maße für Alleinerziehende? Auf mich trifft es auf jeden Fall zu. Mit dem ElterngeldPlus haben sich einige Regelungen dahingehend verbessert.

So sind die bisherigen Voraussetzungen, dass die/der alleinerziehende Elternteil die Alleinsorge beziehungsweise das alleinige Aufenthaltsbestimmungsrechts haben muss, gestrichen. Damit können nun alle Alleinerziehende von den zusätzlichen Partnermonaten und dem Partnerschaftsbonus profitieren, wenn sie die Voraussetzungen für den steuerlichen Entlastungsbetrag für Alleinerziehende (§ 24b EStG) erfüllen.

Als alleinerziehende Mutter würde ich sehr gerne Teilzeit arbeiten, in diesem Fall hätte ich, wenn Püppilotta nicht das „Pech“ der Frühgeborenen hätte;) die Bezugszeit von 12 auf 24 Monate, bei Halbierung des Elterngeldes, verdoppeln können.

Leider gibt es das ElterngeldPlus nur für Kinder, die nach dem 01.07.2015 geboren sind bzw. werden. Sch…. Unabhängig vom ElterngeldPlus bleiben allerdings die Regelungen zum bisherigen Elterngeld bestehen.

Wenn ihr euch übrigens fragen solltet, woher ich die ganzen Informationen mal wieder gefunden habe, dann schaut mal beim Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend nach http://www.elterngeld-plus.de/ . Übrigens vielen Dank für Eure Unterstützung. Hier findet ihr auch noch eine Menge weitergehende Erklärungen.

Solltet ihr nicht alleinerziehend sein und entscheidet euch, mit eurem Partner zeitgleich in Teilzeit zu gehen und für vier Monate parallel zwischen 25 und 30 Wochenstunden zu arbeiten, erhaltet ihr einen Bonus in Höhe von vier zusätzlichen ElterngeldPlus-Monaten. Diesen können auch wir alleinerziehende Mütter und Väter nutzen.

 © Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend

© Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend

Der Antrag auf ElterngeldPlus kann auf Wunsch bis zum Ende des ElterngeldPlus-Bezuges wieder geändert werden. Die zuständige Elterngeldstelle für euren Kreis oder eure kreisfreie Stadt findet ihr unter http://www.familien-wegweiser.de/wegweiser/Familie-regional/Elterngeld/elterngeld.html

Hier habe ich mal die wichtigsten Regelungen zum ElterngeldPlus für euch zusammengefasst

  • Das ElterngeldPlus ersetzt das wegfallende Einkommen abhängig vom Voreinkommen zu 65 bis 100 Prozent – wie das bisherige Elterngeld auch.
    Unter dem folgenden Link könnt ihr euren Anspruch auf das Elterngeld selbst ermitteln http://www.familien-wegweiser.de/Elterngeldrechner
  • Das ElterngeldPlus wird für den doppelten Zeitraum gezahlt. Das bedeutet konkret, dass ein Elterngeldmonat dann zwei ElterngeldPlus-Monaten entspricht
  • Monatlich beträgt das ElterngeldPlus maximal die Hälfte des Elterngeldes, das den Eltern ohne Teilzeiteinkommen nach der Geburt zustünde

Ganz aktuell werden ab 2016 übrigens die Sätze für das Kindergeld, den Kinderzuschlag und den Unterhaltsvorschuss angehoben. Freu 😀

  • Das Kindergeld wird für das erste und zweite Kind um 2 Euro auf 190 erhöht,
  • für das dritte Kind werden nun ab kommenden Januar monatlich 196 Euro und
  • für das vierte und jedes weitere Kind 221 Euro pro Monat gezahlt.

Das ist zwar nicht die Welt, doch für die, die eh jeden Euro umdrehen müssen, ist diese Erhöhung unverzichtbar. Ebenso werden die Sätze für den steuerlichen Kinderfreibetrag sowie für den steuerlichen Grundfreibetrag erhöht.

Auch der Kinderzuschlag für Eltern, die gerade für sich selber aufkommen können (zum Beispiel Alleinerziehende!!), wird von bis zu 140 auf bis zu 160 Euro pro Monat erhöht und muss bei der zuständigen Familienkasse beantragt werden. Diese Änderung wird allerdings erst im Juli 2016 wirksam.

Liebe Grüße

Eure Mira

 

 

 

 

Leave a Reply