Was bietet uns das ElterngeldPlus?

Viele von uns wünschen sich mehr Zeit mit ihren Kindern zu verbringen und gleichzeitig die Chancen für einen erfolgreichen Wiedereinstieg in unseren Beruf zu wahren.

Denn besonders in den ersten Lebensjahren des Kindes ist es oft keine leichte Aufgabe, beides unter einen Hut zu bringen. Das ElterngeldPlus soll es nun uns Müttern und Vätern leichter machen, Elternzeit und Teilzeitarbeit miteinander zu kombinieren. Dies gilt jedoch erst für potentielle oder ganz frische Eltern, denn das ElterngeldPlus gibt es nur für Kinder, die nach dem 01.07.2015 geboren sind bzw. werden. Sch…. Unabhängig vom ElterngeldPlus bleiben die Regelungen zum bisherigen Elterngeld bestehen.

Als alleinerziehende Mutter hätte ich gerne Teilzeit gearbeitet, in diesem Fall hätte ich die Bezugszeit von 12 auf 24 Monate, bei Halbierung des Elterngeldes, verdoppeln und diese in der Zeit zwischen dem 3. und dem 8. Lebensjahr des Kindes nehmen können.

Wenn ihr euch fragt, woher ich die ganzen Informationen habe, dann schaut mal beim Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend nach, dem wir für diese Informationen danken. Hier findet ihr auch weitergehende Erklärungen http://www.elterngeld-plus.de/ .   Oder schaut Euch das folgende Video an:

Wieder etwas Neues, was mir entgeht. Ist wohl das Pech der „Frühgebärenden“ ;-). Entscheiden ihr euch, zeitgleich mit eurem Partner in Teilzeit zu gehen und für vier Monate parallel zwischen 25 bis 30 Wochenstunden zu arbeiten, erhaltet ihr einen Partnerschaftsbonus in Höhe von vier zusätzlichen ElterngeldPlus-Monaten, dies können alleinerziehende Mütter und Väter übrigens im gleichen Maße nutzen.

Jeder Elternteil kann für sich einmal einen Antrag auf ElterngeldPlus stellen, welcher schriftlich zu verfassen ist. Der jeweilige Antrag kann bis zum Ende des ElterngeldPlus-Bezuges wieder geändert werden. Die zuständige Elterngeldstelle für euren Kreis oder eure kreisfreie Stadt finden ihr unter http://www.familien-wegweiser.de/wegweiser/Familie-regional/Elterngeld/elterngeld.html

Hier haben wir noch mal die wichtigsten Regelungen zum ElterngeldPlus zusammengefasst

  1. Das ElterngeldPlus wird für den doppelten Zeitraum gezahlt. Das bedeutet konkret, dass ein Elterngeldmonat dann zwei ElterngeldPlus-Monaten entspricht
  2. Monatlich beträgt das ElterngeldPlus maximal die Hälfte des Elterngeldes, das den Eltern ohne Teilzeiteinkommen nach der Geburt zustünde
  3. Das ElterngeldPlus ersetzt das wegfallende Einkommen abhängig vom Voreinkommen zu 65 bis 100 Prozent – wie das bisherige Elterngeld auch
    Unter dem folgenden Link könnt ihr euren Anspruch auf das Elterngeld selbst ermitteln http://www.familien-wegweiser.de/Elterngeldrechner
  4.  Die Elternzeit kann bei Halbierung des Elterngeldes nun bis zu 24 Monaten statt wie bisher bis zu 12 Monaten zwischen dem 3. bis 8. Lebensjahr genommen werden. Unabhängig davon kann bis zum 3. Lebensjahr des Kindes eine unbezahlte Auszeit vom Job genommen werden.

Übrigens gibt es für Eltern von Mehrlingen einen Elterngeldanspruch von 300 Euro für jedes weitere Kind.

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